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Neuropsychologische
Diagnostik

In der neuropsychologischen Diagnostik werden die Bereiche Konzentration, Gedächtnis, Lernen und Denken untersucht. Dadurch können kognitive Probleme, die Alltagsaktivitäten beeinträchtigen, festgestellt werden. Das Ziel ist es, eine Grundlage für eine adäquate Behandlung zu schaffen.

Folgende Bereiche können Gegenstand einer diagnostischen Abklärung in meiner Praxis sein:

  • Aufmerksamkeit und Konzentration

  • Gedächtnis

  • Räumlich-visuelle Wahrnehmung

  • Handlungsplanung und Organisation

  • Sprache

  • Zahlenverarbeitung und Rechnen​

  • ...

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Eine diagnostische Abklärung kann z.B. bei folgenden Erkrankungen/Auffälligkeiten sinnvoll sein:​​

  • Neurologische Erkrankungen (z.B. Morbus Parkinson, Multiple Sklerose, Tumor, Schlaganfall, Schädel-Hirn-Trauma, etc.)

  • Zustand nach Sauerstoffmangel (z.B. nach Herzinfarkt etc.)

  • Verdacht auf Demenz

  • Abklärung von Demenz und Depression

  • subjektiv wahrgenommene kognitive Schwierigkeiten (z.B. Aufmerksamkeitsstörungen, Gedächtnisstörungen, Probleme beim logischen Denken, Problemlösen, etc.)​​​

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Ablauf

Aufgrund zahlreicher Spam-Anrufe bitte ich Sie, mich in erster Linie über das Kontaktformular, per E-Mail oder SMS zu kontaktieren - vielen Dank für Ihr Verständnis!

  • Beim ersten Termin führen wir zunächst ein Gespräch und ich stelle Ihnen u.a. Fragen zu Ihren Symptomen.

  • Bei den weiteren Terminen kommen auf die Fragestellung abgestimmte Testverfahren zum Einsatz.

  • Die gesamte diagnostische Abklärung dauert je nach Fragestellung 3-5 Einheiten (à 50 Minuten).

  • Den ausführlichen Befund sowie Ihre Testwerte erhalten Sie nach wenigen Tagen per E-Mail oder Post.

  • Nach Vereinbarung ist auch eine Befundbesprechung möglich - diese wird mit einer zusätzlichen Einheit in Rechnung gestellt.​​

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Kosten

  • ​Das Honorar beträgt pro Einheit (50 Minuten) € 90,-. Für die Auswertung und Befundverfassung wird zusätzlich eine Einheit (€ 90,-) pauschal verrechnet. Das Honorar ist in der letzten Sitzung in bar zu begleichen.

  • Diese Leistung ist gemäß § 6 Abs. 1 Z19 UStG USt-befreit.

  • Terminabsagen sind kostenfrei bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich. Bei späterer Absage der gesamten Diagnostik wird pauschal ein Ausfallhonorar von € 200,- in Rechnung gestellt. Bei späterer Absage einer einzelnen Einheiten wird ein Ausfallhonorar von € 90,- in Rechnung gestellt.​​

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Kostenrückerstattung

​Da es sich um eine reine Privatleistung meiner Praxis handelt, bekommen Sie keine Rückerstattung von einer gesetzlichen Krankenkasse. Eine Einreichung und Rückerstattung durch Ihre private Krankversicherung ist möglich - bitte klären Sie dies vorab mit Ihrer Versicherung. â€‹â€‹â€‹

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Verschwiegenheitspflicht

​Die gesetzliche Verschwiegenheitspflicht umfasst selbstverständlich auch den Bereich der Diagnostik. Besprochene Inhalte oder schriftliche Aufzeichnungen sind weder für Privatpersonen, noch Behörden oder ArbeitgeberInnen zugänglich. Die Verschwiegenheitspflicht beginnt mit dem ersten Kontakt und bleibt auch nach Ende der Diagnostik aufrecht.

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